2018 kommt die EU-Datenschutz-Verordnung – diligent zeigt, auf was Unternehmen beim CRM achten müssen

EU-Datenschutz-Verordnung

Die im Dezember 2015 beschlossene EU-Datenschutz-Verordnung (EU-DSGVO oder auch „General Data Protection Regulation“) wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten und stellt somit eine neue Herausforderung für eine Vielzahl der europäischen Unternehmen dar.

Mit Hilfe der Verordnung sollen die verschiedenen und oft widersprüchlichen Datenschutz-Standards innerhalb der EU harmonisiert und die persönlichen Daten der EU-Bürger dadurch stärker geschützt werden. Auf Unternehmen, die personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten, kommen neben den heute schon vorhandenen Pflichten, weitere Anforderungen an den Datenschutz hinzu. Dass es die EU mit der neuen Verordnung ernst meint, zeigen die erheblichen Geldstrafen, welche bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten Umsatzes des sich rechtswidrig verhaltenden Unternehmens betragen können.

Da viele Unternehmen heute eine CRM-Software für die Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten einsetzen, ist eine Analyse dieser Systeme der Ausgangspunkt, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Wir unterstützen Sie

Unabhängig davon, welches CRM-System Sie heute im Einsatz haben, wir unterstützen Sie bei der Analyse ihrer EU-DSGVO-Compliance. Sollte ein Ergebnis dieser Untersuchung sein, dass ihr vorhandenes System den Anforderungen an Berechtigungskonzepte für den Zugriff, das Löschen und den Export von Daten nicht mehr genügt oder eine Umsetzung der Verordnung aus anderen technischen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, kommt oft auch eine Migration auf SuiteCRM in Frage. Als lizenzkostenfreies CRM-System sind mit einem Wechsel zu SuiteCRM oft auch erhebliche Kosteneinsparungen verbunden.

SuiteCRM kann die Anforderungen der EU-DSGVO heute schon erfüllen. Sprechen Sie uns an!